Wer als deutsches Unternehmen erstmals mit einem Dienstleister außerhalb Deutschlands zusammenarbeitet, stößt früher oder später auf den Begriff Reverse-Charge-Verfahren. Er klingt komplizierter, als er ist — und ist für die Zusammenarbeit mit DECW der Regelfall.

Was bedeutet Reverse Charge?

Im Normalfall stellt ein Dienstleister seine Rechnung inklusive Umsatzsteuer, führt diese ans Finanzamt ab, und der Kunde macht sie als Vorsteuer geltend. Beim Reverse-Charge-Verfahren — auf Deutsch: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — wird dieser Ablauf umgekehrt. Der leistende Unternehmer stellt seine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Stattdessen ist der Rechnungsempfänger, also das deutsche Unternehmen, selbst verpflichtet, die Umsatzsteuer zu berechnen und in seiner eigenen Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben.

Wann kommt es zur Anwendung?

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist § 13b UStG. Das Verfahren greift typischerweise bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen, wenn der leistende Unternehmer im Ausland und der Leistungsempfänger in Deutschland ansässig ist. Für die Zusammenarbeit mit DECW als in der Türkei ansässigem Dienstleister bedeutet das: Rechnungen an deutsche Geschäftskunden werden ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt.

Was heißt das praktisch für Sie als Kunde?

  • Die Rechnung enthält keinen Umsatzsteuerausweis, aber einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  • Sie berechnen die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag selbst und geben sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung an.
  • Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, können Sie denselben Betrag in der Regel gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen — im Ergebnis oft ein Nullsummenspiel.
  • Es entsteht kein zusätzlicher Zahlungsfluss an ein ausländisches Finanzamt.

Was DECW dabei übernimmt — und was nicht

DECW stellt Rechnungen korrekt nach den Vorgaben des Reverse-Charge-Verfahrens aus. Die endgültige steuerliche Behandlung im eigenen Unternehmen — insbesondere die korrekte Erfassung in der Buchhaltung und der Umsatzsteuervoranmeldung — liegt wie bei jedem grenzüberschreitenden Geschäftsvorgang beim eigenen Steuerberater. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.